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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.9.3 Die Kontrollkompetenz

Die Betriebskontrolle kann je nach gesetzlichen Vorgaben vom Betreiber, einer Betreuungsperson eines so genannten Betreuungsunternehmens, einem Aufzugs-, Fahrtreppen- oder Hebeanlagenwärter durchgeführt werden.

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