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Dokument-ID: 1243945
5.9.6.2 Die Prüfungen vor Inbetriebnahme
Bevor eine überwachungsbedürftige Hebeanlage nach einer Neuerrichtung, einer Modernisierung oder einem Umbau in Betrieb gehen darf, sind österreichweit verschiedenste Prüfungen durchzuführen. Je nach erforderlicher Prüfdienstleistung benötigt die durchführende Inspektionsstelle bzw der durchführende Aufzugsprüfer die jeweiligen Befugnisse.