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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.6.5 Die Umbauprüfung

Aufzüge mit CE-Kennzeichen sind gemäß gültiger Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015-ASV 2015 § 6b nach einem Umbau einer so genannten Umbauprüfung zu unterziehen. Ob diese Prüfung als so genannte wesentliche Änderung mit einer Vorprüfung abzuhandeln ist, hängt vom anzuwendenden Aufzugsgesetz ab.

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