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Dokument-ID: 1244268
5.9.11.6 Die gesetzliche Verfahrensgrundlage der sicherheitstechnischen Überprüfung bei Fahrtreppen und Fahrsteigen
Eine Nachrüstverpflichtung bei Fahrtreppen und Fahrsteigen ist außer in der Steiermark in den anzuwendenden Aufzugsgesetzen nicht verankert!