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Dokument-ID: 1245010
10.5.3 Festlegung erforderlicher Objektsicherheits-Prüfroutinen
Die Norm bezeichnet die Durchführung von regelmäßigen Prüfroutinen als elementaren Bestandteil der Objektbewirtschaftung. Dafür ist jedoch ein für das jeweilige Gebäude maßgeschneiderter Begehungs- und Prüfplan gefordert. Während bei Betriebsgebäuden solche Routinen vom internen Facility-Management-Team erledigt werden, ist bei Wohngebäuden in der Regel der Verwalter zuständig, der die technischen Prüfpflichten in den meisten Fällen delegieren wird.