© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1244962

Thomas Zäuner | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.2 Honorar

Das Honorar kann beliebig hoch, entsprechend den Leistungen, vereinbart werden. Grundsätzlich wird vom Honorar nach Mietrechtsgesetz (MRG) ausgegangen, die Höhe ist in § 15a (3) Z 1 MRG, ausgehend von § 22 MRG, geregelt. Oft wird jedoch ein davon unterschiedlicher Betrag mit dem Eigentümer vereinbart. Diesbezüglich ist man vollkommen frei, es können ein Honorar für Mietvertragserstellungen von Eigentümerseite, gesonderte Pauschalen oder von Auftragssummen abhängige prozentuelle Honorare für Beauftragungen von Reparaturarbeiten bis hin zu Vergütungen nach bestimmten Regiesätzen für über die vereinbarten Tätigkeiten hinausgehende Arbeiten vereinbart werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Technisches und infrastrukturelles Facility Management in unserem Shop! Zum Shop