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Dokument-ID: 1244247
5.9.8 Instandhaltung
ÖNORM EN 13015 definiert die Instandhaltung unter Punkt 3.1 so:
Instandhaltungsarbeiten:
sind alle Tätigkeiten, um die sichere und bestimmungsgemäße Funktion der Anlage und ihrer Komponenten nach Abschluss des Einbaus und während ihrer Lebensdauer, also im laufenden Betrieb, sicherzustellen.