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Neu Dokument-ID: 1244247

Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.8 Instandhaltung

ÖNORM EN 13015 definiert die Instandhaltung unter Punkt 3.1 so:

Instandhaltungsarbeiten:

sind alle Tätigkeiten, um die sichere und bestimmungsgemäße Funktion der Anlage und ihrer Komponenten nach Abschluss des Einbaus und während ihrer Lebensdauer, also im laufenden Betrieb, sicherzustellen.

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