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Dokument-ID: 1241210
3.3.4.3 Instandsetzung
Wird bei Wartungsarbeiten ein defektes Anlagenteil entdeckt und ausgetauscht, handelt es sich um eine Instandsetzungsmaßnahme. Die Anlage wird in den Sollzustand gebracht, dh, ein einwandfreies, funktionsfähiges Betriebsverhalten wird wiederhergestellt. Die Instandsetzung schließt nach der Wartung/Instandhaltung den Kreislauf ab und sichert eine lange Lebensdauer von Maschinen und Anlagen.