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Dokument-ID: 1249665
6.4.3.12 Prüfung der Angebote
Die Prüfung der Angebote sollte bereits bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen eingeplant und vorhergesehen werden. Diese kann in Form eines Auswertungsblattes für den quantitativen Vergleich und einer Checkliste für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der geforderten Beilagen erfolgen.