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Dokument-ID: 1249667
6.4.3.14 Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers
Im Rahmen eines Werkvertrags treffen beide Vertragsparteien, den Auftraggeber und den Auftragnehmer, Rechte und Pflichten.
Der Werkvertragsnehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werks oder zur Leistung einer Dienstleistung, der Besteller/Auftraggeber zur Bezahlung einer vereinbarten Vergütung.