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Dokument-ID: 1242340
5.3.13.1 Rechtliche Grundlagen
Laut § 22 Abs 3 ASchG muss in Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und der körperlichen Belastung der Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein; es müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Für das Raumklima in Arbeitsstätten gelten laut