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Dokument-ID: 1247205
7.6.5.2 Sachschäden
Übliche Sachschäden, die im Zuge der normalen winterlichen Betreuung entstehen können, sind Schäden an Randsteinen, Wänden, Kanaldeckeln, Rigolen, Verkehrsschildern, Rasenflächen beziehungsweise generell Grünflächen entlang von Wegen und Straßen, die mit Streumaterial in Verbindung kommen oder befahren werden. Die Schadenshöhe bleibt dabei im Verhältnis zu Personenschäden niedrig.