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Dokument-ID: 1241358
5.1.2 Trinkwasser
Mit der EU-Richtlinie 2020/2184 und den dazugehörigen Verordnungen werden einheitliche Vorgaben für Materialien und Produkte festgelegt, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Ab 31. Dezember 2026 gelten neue Anforderungen zur Zulassung, Prüfung und Kennzeichnung von Ausgangsstoffen, Bauprodukten und Werkstoffen. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit von Trinkwasser durch europaweit harmonisierte Positivlisten,Prüfverfahren und Konformitätsbewertungen zu sichern. Die Bestimmungen sind für Hersteller, Prüforganisationen und Baubetriebe verbindlich.