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Neu Dokument-ID: 1247381

Thomas Forstner | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7.1.2 Unbescholtenheit des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer eines seriösen Sicherheitsdienstleistungsunternehmens hat keine Vorstrafen und wurde auch nicht verurteilt. Der Nachweis erfolgt durch einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister (früher Leumundszeugnis).

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