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Dokument-ID: 1247206
7.6.5.3 Vermögensschäden
Vermögensschäden sind Schäden, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten (beispielsweise das Auslösen eines Brandalarms ohne Brand) einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Es gibt in diesem Fall keine Sachoder Personenschäden, sondern ausschließlich die Kosten der Einsatzkräfte, die zu erstatten sind. Auch hier können bereits sehr hohe Schadenssummen entstehen.