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Dokument-ID: 1245048
10.6.4.9 Versammlungsstätten
Eine Versammlungsstätte ist ein Bauwerk, Gebäude, Gebäudeteil oder Bereich im Freien für jeweils größere Menschenansammlungen, die sich als gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 120 Personen für kulturelle, künstlerische, sportliche, unterhaltende oder andere vergleichbare Aktivitäten definiert. Der eigentliche Raum für größere Menschenansammlungen wird in der OIB-Richtlinie als Versammlungsraum bezeichnet.