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Neu Dokument-ID: 1245008

Peter Wirth - Doris Wirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.1 Was regelt die ÖNORM B 1300?

Eigentümerverantwortung

Verkehrssicherungspflichten sind entsprechend der Faktoren

  • Erkennbarkeit,
  • Zumutbarkeit und
  • Wirtschaftlichkeit wahrzunehmen, unter Bedacht auf
  • die Art der Baulichkeit,
  • deren Alter,
  • die Komplexität des Bauwerks und
  • dessen Ausstattung.

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