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Neu Dokument-ID: 1241195

Marcus Herzog | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.1.6 Wasserrechtsgesetz

Die für ein Prüfmanagement maßgebliche Bestimmung des Wasserrechtsgesetzes 1959, in Kraft getreten am 16. Oktober 1959, ist der § 134. Im Folgenden der § 134 in Kurzfassung:

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