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Monika Iordanopoulos-Kisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.2.4 Werkvertrag versus Stundenvergabe

Die beiden grundlegenden Möglichkeiten, die Leistungen nachzufragen, bestehen in einem mehr oder minder stark aufgegliederten (Rahmen-)Werkvertrag, der fixe (fix definierte) und optionale Leistungen umfassen kann. Der klare Vorteil in der Vergabe eines Werkvertrags liegt darin, dass der nachfragende Kunde ein Paket erhält, das alle wesentlichen Komponenten regelt (Personaleinsatz, Materialeinsatz, Kontrolltätigkeiten, Versicherungen und Definitionen des gemeinsamen Umgangs, wie Mängelrügen, Bonus-/Malus-Systeme, Bezahlungsmodi, Preisanpassungsregelungen, Auftragsbeendigung).

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