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Peter Fiedler | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.3.1 Zieldefinition der Ausschreibung

Zu Beginn der Ausschreibung ist eine knappe Definition der Ziele der Ausschreibung besonders hilfreich. Diese kann man aus den strategischen Überlegungen und den Objektdetails ableiten. Je klarer die Definition der Ausschreibungsziele formuliert ist, umso eher kann man auch mit der Abgabe entsprechender Angebote rechnen.Werden in diesem Punkt bereits bestimmte Werte (Vertragstreue, Gesetzeskonformität, Fairness im gemeinsamen Umgang) definiert, ist dem teilnehmenden Unternehmen bereits die Richtung der gesamten Ausschreibung klar.

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