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Dokument-ID: 1249688
6.6.8 Zusammenfassung
Facility Manager sind verpflichtet, die im Zuge ihrer Tätigkeit anfallenden Abfälle unverzüglich einem dafür befugten Sammler oder Behandler zu übergeben und die Nachweise für die ordnungsgemäße Übergabe nachvollziehbar 7 Jahre getrennt von den anderen Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Gefährliche Abfälle dürfen nur mit Begleitschein weitergegeben werden.