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Dokument-ID: 1243952
5.9.6.8 Die wiederkehrenden Prüfungen und ihre Prüfintervalle
In der ÖNORM EN 81-20 Anhang C.1 wird die wiederkehrende Prüfung wie folgt definiert:
„Bei wiederkehrenden Prüfungen dürfen keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als bei den Prüfungen vor der erstmaligen Inbetriebnahme.