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Dokument-ID: 1237092
Anzeige Verschmelzung FinanzOnline
- Allgemeines
- Unabhängig von der Anmeldung der Verschmelzung zum Firmenbuch besteht gem § 43 Abs 1 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) die Pflicht, die Verschmelzung dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt elektronisch über FinanzOnline anzuzeigen.
- Die Anzeige muss unter Verwendung des dafür vorgesehenen amtlichen Formulars elektronisch über FinanzOnline erfolgen. Von dieser elektronischen Form kann nur abgesehen werden, wenn der übertragende oder übernehmende Rechtsträger im Zeitpunkt des Beschlusses oder der vertraglichen Unterfertigung nicht über eine inländische Steuernummer verfügt.
- Fristen
- Für die Anzeige einer Verschmelzung beim Finanzamt gilt eine Frist von neun Monaten ab dem Verschmelzungsstichtag. Diese Frist ist unabhängig von der Anzeigepflicht für das Firmenbuch, wo ebenfalls eine neunmonatige Frist gilt.
- Inhalt der Anzeige
- Angaben zum Verschmelzungsstichtag
- Daten der beteiligten Gesellschaften
- Angaben zum übertragenen bzw übernommenen Vermögen
- Rechtliche Bedeutung der Anzeige:
- Die rechtzeitige Anzeige der Verschmelzung beim Finanzamt ist für die Anwendung des UmgrStG nicht zwingend erforderlich. Allerdings kann eine vorsätzliche Nichteinhaltung der Anzeigepflicht eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Finanzstrafgesetz darstellen, die mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000,– geahndet werden kann.