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Neu Dokument-ID: 1188676

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Besonderer Kündigungsschutz

  • Bestimmte Dienstnehmer:innengruppen werden arbeitsrechtlich besonders geschützt. Ihr Arbeitsverhältnis kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe und/oder nur unter Einhaltung besonderer Zustimmungsverfahren aufgelöst werden.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften ist die ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam.
  • Dienstnehmerseitig besteht in der Folge ein Wahlrecht, entweder die Kündigung gegen sich gelten zu lassen und eine Kündigungsentschädigung zu fordern oder auf dem aufrechten Bestand zu beharren.
  • Besonderer Kündigungsschutz kommt zugute:
    • Frauen bei Schwangerschaft
    • Müttern/Vätern während der Karenz
    • Müttern/Vätern während der Elternteilzeit
    • Betriebsratsmitgliedern
    • Präsenz- und Zivildienern ab der Mitteilung des Einberufungsbefehles bzw des Zuweisungsbescheides
    • Begünstigten Behinderten
    • Bei Inanspruchnahme von Hospizkarenz und Begleitung schwersterkrankter Kinder

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