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Neu Dokument-ID: 1193255

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Differenzhaftung nominelle Kapitalerhöhung und steuerliche Behandlung der neuen Anteilsrechte

Steuerliche Behandlung:

  • Anteilsrechte aus Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sind nach § 3 Abs 1 Z 29 EstG ausdrücklich von der Einkommensteuer befreit.

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