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Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Earn out Klausel

  • Der Earn-out ist ein erfolgsabhängiger Zusatzpreis, den der Käufer eines Unternehmens zusätzlich zum festen Basispreis an den Verkäufer zahlt.
  • Die Art des Erfolgs und die Berechnung des Earn-outs werden mit einer entsprechenden Earn-out-Klausel im Kaufvertrag festgeschrieben.
  • Der Verkäufer erhält in jedem Fall den vereinbarten Basispreis.
  • Den später ausgezahlten Earn-out und die daran geknüpften Konditionen arbeiten Käufer und Verkäufer nach eigenem Ermessen aus.
  • Die Dauer der Earn-out-Phase zwischen Vollzug und Zahlung des Earn-Out Kaufpreisanteils liegt regelmäßig zwischen zwei und fünf Jahren. Earn-Out Regelungen sind oftmals dann Bestandteil des Kaufpreises,
  • wenn der Verkäufer mit einem Minderheitsanteil am Unternehmen beteiligt bleibt und/oder eine Schlüsselposition mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens beibehält und die Earn-Out Regelung so wesentlich zur Steigerung der Motivation des Verkäufers an einer zukünftigen positiven Entwicklung des Unternehmens beitragen kann, oder;
  • wenn die Einschätzungen zur künftigen Entwicklung der Profitabilität des Unternehmens und insoweit die Grundlagen der Kaufpreisfindung zwischen Käufer und Verkäufer wesentlich differieren. Da es der Käufer im Regelfall nicht als realistisch erachtet, dass die vom Verkäufer geplante Steigerung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage erreicht und insoweit bereits zum Vollzugszeitpunkt im (Fest-)Kaufpreis abgebildet werden kann, ist er zunächst oft nicht bereit, das im Kaufpreis zu berücksichtigen. Jedoch ist der Käufer oftmals bereit, einen entsprechend erhöhten (Gesamt-)Kaufpreis zu zahlen, sollte sich das Unternehmen, wie vom Verkäufer prognostiziert, entwickeln.
  • Als Basis zur Berechnung des Earn-Out wird häufig das EBITDA als Bezugsgröße verwendet. Eine Orientierung an anderen GuV-Kennzahlen wie etwa EBIT, Umsatz oder Jahresüberschuss kommen ebenfalls in Betracht.

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