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Dokument-ID: 1193235
Errichtungserklärung/Gesellschaftsvertrag – Klauselübersicht
Mindestangaben von Errichtungserklärung/Gesellschaftsvertrag:
- Rechtsgrundlage: § 4 GmbHG
- Firma
- Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Höhe des Stammkapitals
- Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
- Neben diesen Regelungsgegenständen (§ 4 GmbHG) sieht das Gesetz an manchen Stellen anlassbezogen weitere zwingend aufzunehmende Bestimmungen vor. So sind zB bei der Übernahme von Sacheinlagen weitere Details im Gesellschaftsvertrag obligatorisch (§ 8 GmbHG) oder bei der Einrichtung eines Aufsichtsrats jedenfalls Betragsgrenzen festzulegen (§ 30j Abs 5 GmbHG). Soll die Gesellschaft anlässlich ihrer Gründung einen Teil der Gründungskosten übernehmen, ist ein Höchstbetrag im Gesellschaftsvertrag festzulegen (§ 7 Abs 2 GmbHG).