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Neu Dokument-ID: 1045539

Gerda Schönsgibl | Muster | Checkliste

FinanzOnline-Zugang

  • FinanzOnline ist das elektronische Datenübertragungsverfahren der Österreichischen Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie. Seit dem Jahr 2003 haben neben Parteienvertretern alle Bürger sowie Unternehmer und Gemeinden Zugang zu diesem Online-Service.
  • FinanzOnline steht 24 Stunden zur Verfügung und gibt die Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von personenbezogenen Grunddaten, wie zB Adresse, Bankverbindung …, das Steuerkonto und der Steuerakt können abgefragt werden. Auch können Rückzahlungsanträge elektronisch eingebracht werden. Weiters können Selbstbemessungsabgaben gemeldet und die direkte Veranlassung der elektronischen Zahlung durchgeführt werden. Ebenso kann die Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer oder die Abfrage einer UID-Nummer erfolgen.
  • Die Anmeldung von juristischen Personen kann nur persönlich durch den gesellschaftsrechtlichen Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) oder einen Bevollmächtigten bei einem Finanzamt durchgeführt werden.
  • Es ist ausschließlich das Formular „FON1 – Anmeldung zu FinanzOnline und Antrag auf elektronische Akteneinsicht gem § 90a BAO für natürliche Person, Personengesellschaft oder juristische Person“ zu verwenden.

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