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Neu Dokument-ID: 1279076

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Gesellschaftsrechtlicher Rahmen kumulativer Verschmelzungen

  • Feststellung der beteiligten Gesellschaften
  • Bestimmung der Art jeder Verschmelzung: Verschmelzung durch Aufnahme vs Verschmelzung durch Neugründung; rechtsformübergreifende vs. nicht rechtsformübergreifende Verschmelzung
  • Einordnung als Konzernverschmelzung (intra‑group) bzw Konzentrationsverschmelzung: Zusammenführung von Vermögensmassen konzernverbundener Rechtsträger
  • Prüfung, ob eine Sidestream‑, Up‑Stream‑ oder Down‑Stream‑Konstellation vorliegt und ob besondere gesellschaftsrechtliche Schutzmechanismen (Minderheiten, Gläubiger, Sonderrechte) betroffen sind
  • Erstellung der erforderlichen Verschmelzungsverträge in notarieller Form (Notariatsakte), Unterzeichnung durch die Geschäftsführung in vertretungsbefugter Anzahl
  • Inhalt des Verschmelzungsvertrags (Sicherstellung des Mindestinhalts nach § 220 AktG iVm § 96 GmbHG):
    • Firma und Sitz der beteiligten Gesellschaften
    • Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens im Weg der Gesamtrechtsnachfolge
    • Umtauschverhältnis
    • Baren Zuzahlungen
    • Einzelheiten der Anteilsgewährung
  • Entscheidung über Erfordernis bzw Verzicht eines Verschmelzungsberichts und einer Verschmelzungsprüfung (Erleichterungen im Konzernfall, zulässige Verzichtsbeschlüsse)
  • Erstellung der Schlussbilanzen auf den Verschmelzungsstichtag für jede übertragende Gesellschaft; Abstimmung mit dem Jahresabschluss der übernehmenden Gesellschaft
  • Einholung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse in übertragenden und übernehmenden Gesellschaften (Generalversammlungen), Einhaltung der Einberufungsfristen und qualifizierten Mehrheiten
  • Ggf Einbindung und Information eines bestehenden Betriebsrats (Betriebsratsanhörung/‑vereinbarung), soweit arbeitsrechtlich geboten
  • Prüfung von Gläubigerschutzbestimmungen und etwaigen Sicherheitsleistungen (insb bei AG‑Verschmelzungen), Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Sicherungsmechanismen
  • Vorbereitung der Firmenbuchanmeldungen für jede Verschmelzung (übertragende/übernehmende Gesellschaft), inklusive Löschung der übertragenden Gesellschaft im Anschluss an die Eintragung der Verschmelzung
  • Abgleich der gesellschaftsrechtlichen Zeitpunkte (Beschlüsse, Vertragsunterzeichnung, Firmenbucheintragung) mit dem steuerlichen Umgründungsstichtag und dem Umgründungsplan nach § 39 UmgrStG

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