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Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster

Gesellschaftsvertragliche Klausel – Beirat

Beirat

I.

Die Gesellschaft hat einen Beirat. Der Beirat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er kommt in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung zur Wahrnehmung seiner Beratungs- und Überwachungsaufgabe zusammen.

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