© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1083001

Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster

Gesellschaftsvertragsklausel Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

  1. Beabsichtigt ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an nichterwerbsberechtigte Personen zu übertragen oder geht ein Geschäftsanteil von Todes wegen auf nichterwerbsberechtigte Personen über, so steht den übrigen Gesellschaftern im Fall einer Übertragung ein Vorkaufsrecht iSd §§ 1072–1078 (Paragraphen tausendzweiundsiebzig bis tausendachtundsiebzig) des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zu, wobei dieses Vorkaufsrecht (Aufgriffsrecht) ausdrücklich auf jede entgeltliche und unentgeltliche Übertragung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden ist.
  2. Beabsichtigt ein Gesellschafter einen Geschäftsanteil ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, unter welchem Rechtstitel auch immer zu übertragen, so hat er seine Übertragungsabsichten sämtlichen vorkaufsberechtigten Gesellschaftern mittels eingeschriebenen Briefes zur Ausübung des Vorkaufsrechtes im Verhältnis seiner bzw ihrer Beteiligung (pro rata) bekanntzugeben. Dazu ist das Angebot, welches das Vorkaufsrecht auslöst, unter Nennung des Übernehmenden und aller Modalitäten der Übernahme urkundlich nachzuweisen (nachfolgend auch „Anzeige“ genannt). Dieses Anbot kann durch einen oder sämtliche Vorkaufsberechtigte binnen 2 (zwei) Monaten ab Absendung der Anzeige mittels eingeschriebenen Briefes an den anbietenden Gesellschafter schriftlich durch Erklärung angenommen werden (nachfolgend „Eintrittserklärung“ genannt).
  3. Im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes richtet sich das Abtretungsentgelt nach dem in der Anzeige offengelegten Übernahmspreis.
  4. Wird der Geschäftsanteil von den vorkaufsberechtigten Gesellschaftern nicht oder nicht gänzlich übernommen, kann ihn der übertragende Gesellschafter zur Gänze an Dritte innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 10.2 übertragen. Der Preis und die Bedingungen, zu denen ein Dritter den Geschäftsanteil erwirbt, dürfen jedoch nicht günstiger sein, als zu den in der Anzeige offengelegten Bedingungen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Die GmbH in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop