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Andrea Futterknecht - Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fallbeispiel

1 Liquidation einer GmbH

Ausgangssituation

Helga und Fritz Müller, die bis vor einem Jahr verheiratet waren, betreiben eine Textilreinigung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit rund 50 über ganz Österreich verteilten Filialen, wobei Fritz Müller 60 % der Anteile an der Müller Textilreinigung GmbH hält und Helga Müller 40 %.

Herr Müller hört, dass das HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich in Kraft getreten ist und erkundigt sich bei seiner Anwältin nach seinen diesbezüglichen Pflichten. In der Folge wird mit dem Betriebsrat des Unternehmens eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen.

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