© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1269021

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Sonstige Haftung des Prokuristen (außer BAO)

  • Grundlagen der Haftung
    • Prokurist ist kein Organ (kein Geschäftsführer), sondern rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter.
    • Er handelt insofern auf Basis einer Vollmacht und muss insofern das übernommene Geschäft „fleißig und redlich“ besorgen (§ 1009 ABGB).
    • Der Prokurist schuldet insofern die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Maßstab ist, was im konkreten Geschäftszweig üblicherweise an Kenntnissen und Fähigkeiten verlangt wird.
  • Interne Haftung (gegenüber der GmbH) – Check:
    • Liegt ein Verstoß gegen die Geschäftsbesorgungspflicht vor?
    • Wurden intern vorgegebene Grenzen der Prokura missachtet (Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsordnungen, Zeichnungsrichtlinien)?
    • Wurde gegen Treue-, Verschwiegenheits- oder Wettbewerbsverbote verstoßen (vertraglich oder gesetzlich)?
    • Wurden Compliance‑Pflichten oder interne Richtlinien (Vier-Augen-Prinzip, Limits, Risikomanual) verletzt?
    • Jede Verletzung kann zu Schadenersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen führen, wenn:
      • Pflichtverletzung
      • Schaden
      • Kausalität
      • Verschulden (idR vermutet, wenn objektive Pflichtverletzung)
    • Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG)
    • Wenn der Prokurist Dienstnehmer ist:
      • Prüfen: Anwendbarkeit des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes
      • Bei entschuldbarem Versehen: keine Haftung.
      • Bei minderen Graden des Versehens (leichte Fahrlässigkeit): Gericht kann Ersatz mäßig oder gänzlich erlassen
  • Externe Haftung (gegenüber Dritten)
    • Vertretung innerhalb der Vertretungsgrenzen
      • Handelt der Prokurist im Rahmen der Prokura und im Namen des Unternehmens, trifft die Außenhaftung grundsätzlich den Unternehmer.
      • Es bleibt lediglich Regresshaftung des Unternehmens gegen den Prokuristen, unter DHG-Einschränkungen.
    • Überschreitung der Vertretungsmacht/falsus procurator
      • Handelt der Prokurist ohne Vertretungsmacht oder überschreitet er diese (falsus procurator)?
      • Außenverhältnis: nach allgemeinen Grundsätzen kann der Vertreter persönlich haften (Interessensschaden des Vertragspartners, Vertrauensschaden)
      • Innenverhältnis: regelmäßig voller Regress des Unternehmers gegen den Prokuristen
  • Sonstige typische Haftungsrisiken in der Praxis
    • Überschreitung der Prokura
      • Unzulässige Kreditaufnahmen, Sicherheitenbestellungen, Patronatserklärungen
    • Missachtung interner Weisungen
      • Nichtbeachtung von Limitierungen, 4‑Augen-Prinzip, Unterschriftsregelungen
    • Unzureichende Kontroll- und Organisationsmaßnahmen
      • Unterlassung von internen Kontrollsystemen, deren Fehlen später als Sorgfaltsverstoß gewertet wird (zB fehlende Vier-Augen-Kontrolle bei Zahlungen, unzureichende Fraud‑Prevention)
    • Verletzung von Compliance‑Vorgaben
      • Korruptionsprävention, Geldwäsche, Sanktionen, Insiderrecht (je nach Branche)
    • Verstöße in Krise/Insolvenz
      • Verletzung von Gläubigerschutzinteressen, Beihilfe zu Insolvenzverschleppung (in Abstufung zur Organhaftung, wenn Prokurist faktisch Führungsverantwortung übernimmt)
    • Wettbewerbsverstöße/Geheimnisverrat
      • Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
      • Konkurrenzierende Tätigkeit trotz Wettbewerbsverbot
    • Arbeitsrechtliche/verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung
      • Mögliche Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten für Verwaltungsmaterien (Arbeitnehmerschutz, Betriebsanlagen, Ausländerbeschäftigung etc) mit persönlicher Verwaltungs(straf)haftung

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Die GmbH in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop