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Neu Dokument-ID: 1279077

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Steuerlicher Rahmen (Art I, §§ 2–6, § 39 UmgrStG)

  • Feststellung, dass es sich um Verschmelzungen von Körperschaften iSd Art I UmgrStG handelt; Prüfung der Anwendbarkeit von Art I auf jeden Verschmelzungsschritt
  • Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung erfüllt sind (kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts hinsichtlich der stillen Reserven bei der übernehmenden Körperschaft, keine Sperrtatbestände)
  • Anwendung der Grundnormen §§ 2–6 UmgrStG auf die Verschmelzungen (Bestimmung des Verschmelzungsstichtags, Umgründungsgewinn/‑verlust, Verlustvorträge, Anteilsinhaberebene, Sonderregelungen)
  • Erhebung und steuerliche Beurteilung der Verlustvorträge der übertragenden und übernehmenden Körperschaften (Fortführung, Untergang, allfällige Beschränkungen)
  • Analyse der steuerlichen Behandlung auf Anteilsinhaberebene (insb bei konzerninternen Verschmelzungen: steuerlich neutrale Anteilsvereinigung, Einlagekonten, Beteiligungsbuchwerte)
  • Prüfung, ob und wie § 3 UmgrStG (Umgründungsgewinn/‑verlust) durch die Verschmelzungsstruktur berührt wird (Vermeidung unerwünschter steuerlicher Effekte)
  • Prüfung, ob mehrere Verschmelzungen dasselbe Vermögen (§ 12 Abs 2) betreffen und daher eine Anwendung von § 39 UmgrStG als kumulative Umgründung auf einen Stichtag in Betracht kommt
  • Erstellung eines Umgründungsplans nach § 39 UmgrStG, der insbesondere enthält: Reihenfolge und Art der Umgründungen, die beteiligten Rechtsträger, die Beschreibung des durchlaufenden Vermögens dem Grunde nach, den einheitlichen Stichtag
  • Sicherstellung, dass der Umgründungsplan spätestens am Tag der Beschlussfassung über die erste Umgründung festgelegt wird und dass in allen Umgründungsverträgen auf ihn Bezug genommen wird
  • Steuerliche Planung, dass für Zwecke der Ertragsteuer erst die letzte Vermögensübertragung als mit Beginn des dem Umgründungsstichtag folgenden Tages bewirkt gilt (Vermeidung von Rumpfwirtschaftsjahren zwischen Zwischenumgründungen)
  • Prüfung von Änderungsmöglichkeiten des Umgründungsplans: Entfall letzter Schritte, Streichung von Zwischenschritten, Verbot der Erweiterung um zusätzliche Schritte; steuerliche Folgen eines mangelhaften Plans
  • Prüfung der Anzeigepflicht nach § 43 UmgrStG und deren fristgerechte Erfüllung gegenüber der Finanzverwaltung (Form, Inhalt, beizulegende Unterlagen)
  • Analyse etwaiger Missbrauchsrisiken nach § 44 UmgrStG (Gestaltung ausschließlich zur Verlustnutzung, künstliche Kumulierung ohne wirtschaftlichen Hintergrund) und Dokumentation der wirtschaftlichen Motive der Umgründung

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