© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1151389
Teilbarkeit von Geschäftsanteilen GmbH/FlexKapG
- Im GmbH-Recht erfordert eine Teilbarkeit von Geschäftsanteilen die entsprechende Zulassung im Gesellschaftsvertrag.
- Das FlexKapGG verfolgt das umgekehrte System: Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist abweichend von § 79 Abs 1 GmbHG zulässig, sofern sie im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen wird (§ 14 FlexKapGG).
- Sieht der Gesellschaftsvertrag die Ausgabe von Stückanteilen gem § 13 FlexKapGG vor, kommt § 14 FlexKapGG keine Bedeutung zu, weil Stückanteile nach dem vierten Satz dieser Regelung nicht (weiter) teilbar sind.
- Begründet wird die Abkehr vom GmbH-Recht hinsichtlich des Teilbarkeits-Systems in den Erläuternden Bemerkungen zum GesRÄG 2023 mit dem weniger personalistischen Charakter der FlexKapG.