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Umwandlungsvertrag
1. Grundlagen
1.1 | Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN 99999z die Blitz & Donner Teppich-Handel und Erzeugung GmbH mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Wolkenweg 3, 1220 Wien (im Folgenden: übertragende Gesellschaft), eingetragen. Die übertragende Gesellschaft besteht seit 07.07.1977. Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft sind die
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1.2 | Zur errichtenden Umwandlung der übertragenden Gesellschaft gem den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf die durch den Umwandlungsvorgang entstehende Blitz & Donner Teppich-Handel und Erzeugung GmbH Nfg KG (im Folgenden: Nachfolgerechtsträger) errichten die Vertragsteile den folgenden Umwandlungsvertrag. |
1.3 | Der Umwandlungsvorgang wird auf Grundlage der Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2015 (einunddreißigsten Dezember zweitausendfünfzehn) unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art II Umgründungssteuergesetz zum Stichtag 31.12.2015 (einunddreißigster Dezember zweitausendfünfzehn) durchgeführt. |
1.4 | Der vorgesehene Wortlaut des Gesellschaftsvertrages des Nachfolgerechtsträgers ist diesem Umwandlungsvertrag als Beilage ./A angeschlossen. |