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Neu Dokument-ID: 988936

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Was sind die Zwecke der Datenverarbeitungen im Unternehmen?

  • Rechtsgrundlage: Art 5 Abs 1 lit b DSGVO:
    • Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
  • Achtung: Einmal zulässigerweise verarbeitete Daten (etwa für eine Vertragsabwicklung) dürfen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen für andere Zwecke (etwa Marketing) weiterverarbeitet werden. Eine zulässige Weiterverarbeitung erfordert
    • eine Einwilligung dafür oder
    • eine gesetzliche Grundlage für die Weiterverarbeitung.
  • In allen sonstigen Fällen muss die Weiterverarbeitung mit den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben worden sind, vereinbar sein. Um diese Vereinbarkeit festzustellen, ist zu prüfen:
    • Jede Verbindung zwischen den ursprünglichen und neu beabsichtigten Zwecken
    • Der Zusammenhang, in dem die Daten erhoben wurden
    • Die Art der Daten (insbesondere, ob sensible oder strafrechtlich relevante Daten vorliegen)
    • Mögliche Folgen der Weiterverarbeitung für betroffene Personen
    • Das Vorhandensein angemessener Garantien (zB Pseudonymisierung)
  • Liegt eine solche Vereinbarkeit mit den ursprünglichen Zwecken vor, ist keine andere gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich, als diejenige für die Erhebung der personenbezogenen Daten.

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