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Dokument-ID: 1045527
Antrag auf Vergabe einer Steuernummer
- Jeder Unternehmer hat gem § 121 Bundesabgabenordnung (BAO) innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt die Betriebseröffnung zu melden.
- Die Steuernummer besteht aus folgenden Bestandteilen:
- 2-stellige Finanzamtsnummer zB 03
- 7-stellige Steuernummer (Ordnungsbegriff) zB 123/4567 – Team XX
- Mit der Vergabe der Steuernummer wird ein Steuerakt angelegt und das Finanzamt richtet ein Abgabenkonto ein. Auf dieses Konto haben in der Folge alle Zahlungen (wie zB für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnabgaben …) zu erfolgen. Zuständig für die Verbuchung der gesamten Beträge und die gesamte Kontengebarung ist im Finanzamt die Abteilung „Abgabensicherung“ (Abgabeneinhebung und Rechnungswesen). Gemeldete und vorgeschriebene Abgaben werden als Belastung, die entsprechenden Zahlungen als Gutschrift gebucht. Die Bewegungen auf dem Abgabenkonto werden in Form von „Buchungsmitteilungen“ mitgeteilt bzw können über FinanzOnline jederzeit abgerufen werden.
- Es besteht keine Formvorschrift für den Antrag. Beizulegen ist
- Verf 15 Fragebogen für Körperschaften
- Verf 26 Unterschriftsprobenblatt
- Weiters ist eine Eröffnungsbilanz der GmbH sowie der Firmenbuchauszug beizulegen.
- Folgende Fragen sind immer zu beantworten:
- Voraussichtlicher Jahresumsatz im Eröffnungsjahr und Gründungsjahr
- Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr und Gründungsjahr
- Der angegebene Gewinn ist Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuervorauszahlung. Aufgrund von Investitionen in der Gründungsphase kann sich daher in dieser Anfangsphase auch ein Verlust ergeben.
- Neben den Fragebögen/Formularen wird vom Finanzamt ein Identitätsnachweis (zB Reisepass, Führerschein, Personalausweis) verlangt. Ebenso kann ein Tätigkeitsnachweis (zB in Form von Miet- oder Pachtverträgen für das betriebene Geschäftslokal, Dienstnehmeranmeldungen …) verlangt werden.