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Neu Dokument-ID: 1104586

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Aufgaben des Aufsichtsrats – Umgründungen

  • Aufgrund explizit im Aktien- und GmbH-Recht bzw in Sondergesetzen geregelter Einzelzuständigkeiten treffen den Aufsichtsrat im Zusammenhang mit folgenden Umgründungsmaßnahmen selbstständige Prüfungspflichten:
  • Verschmelzung (§ 220c AktG; § 96 Abs 2 GmbHG iVm § 220c AktG)
  • Spaltung (§§ 6 und 17 SpaltG)
  • Umwandlung (§ 2 Abs 3 und § 5 Abs 5 UmwG iVm § 220c AktG)
  • Außerdem ist der Aufsichtsrat für die Auswahl des (externen) Verschmelzungs- (§ 220b AktG), Spaltungs- (§ 5 Abs 2 SpaltG) und Umwandlungsprüfers (§ 2 Abs 3 Z 4 UmwG) verantwortlich.
  • Dieselben Mitwirkungspflichten treffen den Aufsichtsrat im Verfahren über den Gesellschafterausschluss nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz (§ 3 Abs 3 bzw 2 GesAusG) (Ulrich Kraßnig, Eine synoptische Darstellung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft und der GmbH [Teil II], Aufsichtsrat aktuell 2014 H 6, 17)

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