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Neu Dokument-ID: 1140622

Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster

Betriebsvereinbarung (HinweisgeberInnenschutzG)

1. Begriff – Was ist Hinweisgebung/Whistleblowing?

Hinweisgebung/Whistleblowing bezeichnet die Meldung von gravierenden Missständen oder verbotenen Handlungen im Wirkungsbereich eines Unternehmens. Anschuldigungen und Diffamierung wider besseren Wissens gehören dazu nicht. Hinweisgeber/innen/Whistleblower/innen sind Personen, die auf grobe Missstände bzw illegale Handlungen hinweisen. Eine Meldung wird von Arbeitnehmer/innen oder anderen Beschäftigten (zB Praktikanten/innen, Leiharbeitskräften etc) vorgenommen.

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