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Neu Dokument-ID: 735302

Andrea Futterknecht - Gerda Schönsgibl | Muster | Checkliste

Compliance und VbVG

  • Die Verbandsverantwortlichkeit trifft Verbände, das sind juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen.
  • Prüfungsschema
  • Frage 1: Wurde die Straftat von einem Entscheidungsträger iSv § 2 Abs 1 VbVG begangen?
    • Anmerkung zu Frage 1: Entscheidungsträger =
    • Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Prokurist oder Person, die aufgrund organschaftlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht in vergleichbarer Weise dazu befugt ist, den Verband nach außen zu vertreten
    • Mitglied des Aufsichtsrates oder des Verwaltungsrates oder
    • Person, die sonst maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Verbandes ausübt.
    • Lautet die Antwort auf Frage 1 „Ja“, kommt es nach VbVG zu einer direkten Zurechnung des strafbaren Verhaltens des Entscheidungsträgers an den Verband. Die Konsequenz ist:

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