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Neu Dokument-ID: 988978

Wolfgang Margotti | Muster | Checkliste

Mitarbeiter schulen

  • Rechtsgrundlage: Art 39, 47 DSGVO, Erwägungsgründe 97 und 110
  • Erklärung: Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, müssen entsprechend den Datenschutzvorschriften, im Speziellen jene der DSGVO, geschult werden.
  • Ziel:
    • Mitarbeiter müssen sich bewusst sein, dass personenbezogene Daten schutzwürdig sind und warum sie es sind.
    • Mitarbeiter sollen verstehen, was personenbezogene Daten sind, wo sie damit zu tun haben und was sie tun dürfen und müssen.
    • Mitarbeiter sollen die Betroffenenrechte verstehen und damit auch die Auswirkungen auf ihre Arbeit erkennen.
    • Ständige Wissensvermittlung durch Trainings
    • Konsequenzen bei Nichtbeachtung
  • Aufgaben:
    • Mitarbeiter sollen eine Grundschulung für Datenschutz und Informationssicherheit erhalten.
    • Bewusstseinsbildung der Folgen bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften
    • Bewusstseinsbildung der Verschränkung von Prozessen hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit
    • Dokumentation und Sicherstellen von regelmäßigen Schulungen (mit Unterschrift des Mitarbeiters)

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