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Andrea Futterknecht - Gerda Schönsgibl | Muster | Checkliste

Steuerreform 2016 – Einkommensteuertarif

  • Rechtsgrundlage: § 33 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Die Einkommensteuer beträgt jährlich:

    Für die ersten EUR 11.000,00

    0,00 %

    Für Einkommensteile über EUR 11.000,00 bis EUR 18.000,00

    25 %

    Für Einkommensteile über EUR 18.000,00 bis EUR 31.000,00

    35 %

    Für Einkommensteile über EUR 31.000,00 bis EUR 60.000,00

    42 %

    Für Einkommensteile über EUR 60.000,00 bis EUR 90.000,00

    48 %

    Für Einkommensteile über EUR 90.000,00

    50 %

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