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Dokument-ID: 1032584
Vorbereitungen für die Spaltung
- Erstellung einer Schlussbilanz auf den Spaltungsstichtag (bei Übereinstimmung mit dem Regelbilanzstichtag: Erstellung des Jahresabschlusses. Dies reduziert die Kosten der Umgründung, da nicht zusätzlich eine Zwischenbilanz erstellt werden muss). Die Schlussbilanz ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.
- Feststellung des objektiven Verkehrswertes einschließlich sonstiger Preis bestimmender Faktoren der spaltenden Gesellschaft und des zu übertragenden Vermögens.
- Bei realer Überschuldung sind Geld oder sonstige Aktiva zuzuführen (durch gesellschaftsrechtliche Einlagen, § 33 Abs 5 UmgrStG).
- Bei buchmäßiger Überschuldung allenfalls ein Gutachten über positiven Verkehrswert einholen, wenn dieser nicht offensichtlich ist.
- Bei Vorliegen eines positiven Gesamtwertes, aber real überschuldeten Teilvermögens ist entweder eine Kapitalzufuhr von außen festzulegen oder es sind Verschiebungen innerhalb des zu übertragenden Vermögens vorzunehmen.
- Möglichkeit der Reduktion des zu übertragenden positiven Vermögens rückwirkend auf den Jahresabschluss durch Gewinnausschüttung bzw Einlagenrückzahlung (§ 33 Abs 4 und 5 UmgrStG).
- Aufstellung der Eröffnungsbilanz der neuen Gesellschaft.
- Aufstellung einer Spaltungsbilanz der übertragenden Gesellschaft, in der das nach der Abspaltung verbleibende Restvermögen dargestellt wird.
- Liegt der letzte Jahresabschluss mehr als sechs Monate vor der Aufstellung des Entwurfs des Spaltungsplans, ist zwingend eine Zwischenbilanz der übertragenden Gesellschaft aufzustellen.
- Allenfalls notwendige Kapitalherabsetzung bei der übertragenden Gesellschaft vorbereiten.
- Allenfalls Aufstellung eines Umgründungsplans, wenn die Spaltung Teil mehrerer Umgründungsschritte ist.