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Neu Dokument-ID: 1025566

Vera Noss - Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Gewerbeanmeldung

  • Da die Gesellschaft erst mit Eintragung ins Firmenbuch existent wird, kann die Gewerbeanmeldung bzw das Bewilligungsansuchen erst nach Eintragung ins Firmenbuch vorgenommen werden.
  • Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwei Arten von Gewerben, deren Anmeldung und Ausübung an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist:
  • Freie Gewerbe dürfen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung gegeben sind, ohne Befähigungsnachweis angemeldet und ausgeübt werden.
  • Für die Anmeldung eines reglementierten Gewerbes benötigt man einen Befähigungsnachweis; darunter versteht man ein Zeugnis über die fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Gewerbetreibenden.
  • Gesellschaften müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.

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