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Neu Dokument-ID: 1062386

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Aussetzung von Arbeitsverhältnissen

  • Aussetzung von Arbeitsverhältnissen bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum
    • der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht bzw
    • der Arbeitgeber von seiner Entgeltpflicht
  • befreit wird.
  • Zu unterscheiden ist zwischen
    • auflösender Aussetzung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter (einseitiger) Wiedereinstellungszusage oder (zweiseitiger) Wiedereinstellungsvereinbarung und
    • echter Aussetzung (Karenzierung, unbezahlter Urlaub) ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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