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Neu Dokument-ID: 1071165

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Vertretungsregelung Geschäftsführer

  • Die GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben.
  • Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über die Art der Vertretungsbefugnis, vertreten mehrere Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam.
  • Rechtlich möglich und zulässig sind
    • selbständige Vertretungsbefugnis,
    • gemeinsame Vertretungsbefugnis mit einem weiteren Geschäftsführer,
    • gemeinsame Vertretungsbefugnis mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
  • Der einzige Geschäftsführer muss immer selbstständig vertreten können.
  • Um Flexibilität für die Zukunft zu sichern, ist es praktikabel im Gesellschaftsvertrag zu regeln, dass jedenfalls der Bestellungsbeschluss das Vertretungsrecht gesondert regeln kann.
  • Die Vertretungsregelung des Gesellschaftsvertrages scheint auch im Firmenbuchauszug auf.

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