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Dokument-ID: 1071173
Änderung Unternehmensgegenstand
- Der Unternehmensgegenstand der GmbH ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Daher bedeutet die Änderung des Unternehmensgegenstandes eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages.
- Dementsprechend ist eine Generalversammlung erforderlich.
- Das GmbHG erfordert für diese Änderung einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss.
- Die Änderung des Unternehmensgegenstandes ist von sämtlichen Geschäftsführern mit einer beglaubigten Firmenbucheingabe an das ursprüngliche Firmenbuchgericht zur Eintragung anzumelden. Beizuschließen ist das Generalversammlungsprotokoll sowie eine aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages.