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Dokument-ID: 1089217
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – Firmenbuchanmeldung
- Die Firmenbuchanmeldung ist von sämtlichen Gesellschaftern beglaubigt zu unterfertigen.
- Vorzulegen sind
- notariell beurkundetes Protokoll über die Generalversammlung, in der die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen wurde; diesem angeschlossen
- der nicht länger als 9 Monate alte Jahresabschluss, auf den Bezug genommen wird sowie
- Beurkundung der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages.